Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von BLIZZARD PRINTS GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der BLIZZARD PRINTS GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die BLIZZARD PRINTS GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Angebote wie Börse und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten.
§4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die BLIZZARD PRINTS GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der BLIZZARD PRINTS GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
Die Lieferfrist beträgt, sofern nichts anderes angegeben, 3-4 Wochen.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Zahlung (Vorauskasse) resp. dem Eingang aller produktionsrelevanten Daten und Informationen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die BLIZZARD PRINTS GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. BLIZZARD PRINTS GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§6 Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der BLIZZARD PRINTS GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
Bei Maschinen sowie Sperrgut wird eine Lieferung per Spedition oder Post allgemein verweigert. Diese Artikel sind in einer von Blizzard-Prints GmbH gewählten Geschäftststelle abzuholen.
Bei einer vereinbarten Lieferung der Ware direkt vom Lieferanten an den Kunden behält sich die BLIZZARD PRINTS GmbH vor, sämmtliche Garantieansprüche oder Mängelrügen (Falschlieferung, Defekte, Transportschäden, fehlende Teile u.s.w.) abzulehnen.
Bei Lieferungen in andere Länder als die Schweiz können Gebühren und Zölle anfallen, welche nicht im Kaufpreis enthalten sind. Informieren Sie sich hierzu bitte.
§7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die BLIZZARD PRINTS GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus/Hot-Ends/Düsen/Heatbreaks u.s.w. ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen BLIZZARD PRINTS GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Es handelt sich um eine Bring-In Garantie. Das bedeutet,dass der Käufer die bemängelte Ware in eine Geschäfts oder Servicestelle der BLIZZARD PRINTS GmbH zu liefern hat.
Bei einer vereinbarten Lieferung der Ware direkt vom Lieferanten an den Kunden behält sich die BLIZZARD PRINTS GmbH vor, sämmtliche Garantieansprüche oder Mängelrügen (Falschlieferung, Defekte, Transportschäden, fehlende Teile u.s.w.) abzulehnen.
§8.1 Sonderregelung bei Reparaturen von 3D-Druckern und anderen Geräten
Die Blizzard-Prints GmbH bestätigt sämtliche Arbeiten nach Vorgabe/Absprache sowie gem. den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen!
Reklamationen und Beanstandungen zu den ausgeführten Reparaturarbeiten müssen INNERT 7 TAGEN SCHRIFTLICH (Mail/Post)gemeldet werden.
Die Blizzard-GmbH gewährt auf ausgeführte Reparaturen einen Garantieanspruch von 90 Tagen ab Übergabe zu gewähren, sofern dieser nicht explizit wegbedungen wird.
Die Blizzard-Prints GmbH behält sich vor die Garantie von Geräten teilweise oder vollständig wegzubedingen, sofern der Kunde am Gerät eigenmächtig Veränderungen und Modifikationen vorgenommen hat.
Kostenvoranschläge orientieren sich an den Angaben des Kunden sowie an der Besprechung bei Übergabe.
Bei verschwiegenen Problemen und Modifikationen oder unvollständige Angaben wird der Kostenvoranschlag ungültig.
Die Blizzard-Prints GmbH behält sich vor Geräte einzubehalten bis die Reparatur vollständig bezahlt wurde.
§9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die BLIZZARD PRINTS GmbH zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von BLIZZARD PRINTS GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen oder nach Kundenanforderungen herstellen sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass sich auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BLIZZARD PRINTS GmbH.
§11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder im Voraus rein netto zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Gerät der Käufer in Verzug, wird die Rechnung dem Mahnwesen übergeben. Dieses gestalltet sich wie folgt:
1.
Zahlungserinnerung:
- Zahlungsfrist 5 Arbeitstage
- gebührenfrei
2.
1.Mahnung,
- Zahlungsfrist 5 Arbeitstage
- 30.00CHF Aufwandsentschädigung Mahnwesen
3.
2.Mahnung mit Betreibungsandrohung
- Zahlungsfrist 5 Arbeitstage
- 60.00CHF Aufwandsentschädigung Mahnwesen
4.
Betreibung
- Zahlungsfrist 20 Arbeitstage
- 90.00CHF Aufwandsentschädigung Mahnwesen
- 5% Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum (p.a.)
- zzgl. Gebühren und Aufwände Betreibungsamt
5.
Löschung des Eintrages im Betreibungsregister
- Aufwandsentschädigung pauschal 120.00CHF
Während der Dauer des Verzuges ist die BLIZZARD PRINTS GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
Die BLIZZARD PRINTS GmbH ist berechtigt die Zahlungsart aller Lieferungen von Kunden, welche nicht mindestens zwei Aufträge abgeschlossen haben, und/oder deren Bestellbetrag die Limite von 500.00CHF überschreitet, nur per Vorauskasse zu liefern. Für die Vorauskasse gilt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen. Nach dieser Frist tritt das reguläre Mahnwesen ein.
§12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung / Digitale Daten / Geistiges Eigentum
Soweit Software/digitale Daten zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software/digitale Daten ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
Die Designs und Formen, Produkte und deren Entwicklungen, insbesondere die Anpassungen an ein vorhandene Fahrgestelle und andere z.T. fremde Produkte sind geistiges Eigentum der Blizzard-Prints GmbH.
Der Käufer verpflichtet sich weder Kopien, Abgüsse und/oder Duplkate herzustellen. Diese Verpflichtung geht auch bei einem Weiterverkauf an den neuen Besitzer über.
Blizzard-Prints GmbH behält sich vor, bei Zuwiederhandlung Schadenersatz und Gewinnherausgabe zu fordern sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Erstellte Kopien und deren (Negativ-)Formen müssen auf Anweisung von Blizzard-Prints GmbH zerstört werden.
§14 Datenschutz
Die BLIZZARD PRINTS GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Daten von Privatkunden werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.
Nach dem 25.05.2018 gilt für uns und unsere Kunden aus dem EU Raum die DSGVO. Entsprechende Punkte werden von beiden Seiten akzeptiert und eingehalten. Die Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link eingesehen werden.
https://www.blizzard-prints.ch/content/2-datenschutzerklaerung
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
§16 Gerichtsstand
Schwyz ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.